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   VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04 HAL   

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VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04 HAL (https://dejure.org/2006,37837)
VG Halle, Entscheidung vom 12.12.2006 - 4 A 829/04 HAL (https://dejure.org/2006,37837)
VG Halle, Entscheidung vom 12. Dezember 2006 - 4 A 829/04 HAL (https://dejure.org/2006,37837)
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  • BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93

    Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
    Die Befugnis des Satzungsgebers zur Typisierung (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995, BVerwG 8 >N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594) wird dabei überschritten, denn als Maßstab kann die versiegelte Fläche in qm dienen, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 9 A 2251/93

    Gebührenkalkulation; Ersetzung fehlerhafter Ansätze; Nachkalkulation;

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
    Es ist insbesondere zulässig, den Gebührensatz mit einer nach Abschluss der Gebührenperiode aufgestellten Betriebsabrechnung zu rechtfertigen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Juli 1995, 0 A 2251/93, NVwZ-RR 1996, 695).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00

    Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
    Eine Überschreitung des höchstzulässigen Kostenansatzes durch das Gebührenaufkommen von bis zu 3 % ist dabei noch als unerheblich anzusehen, es sei denn, diese Kostenüberschreitung beruht auf willkürlichen, d.h. bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen (OVG LSA, Urteil vom 07. September 2000, 1 K 14/00, LKV 2001, 471 f.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 1 K 459/01

    Verkündung durch Umlauf als Bekanntmachung; Gebühr für die Einleitung von

    Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
    Hierbei ist rechtlich davon auszugehen, dass der Gebührensatz lediglich im Ergebnis den Anforderungen der einschlägigen Gebührenvorschriften entsprechen muss (OVG LSA, Urteil vom 09. Oktober 2003, 1 K 459/01).
  • VG Chemnitz, 22.05.2000 - 1 K 741/00
    Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
    Eine Überschreitung des höchstzulässigen Kostenansatzes durch das Gebührenaufkommen von bis zu 3 % ist dabei noch als unerheblich anzusehen, es sei denn, diese Kostenüberschreitung beruht auf willkürlichen, d.h. bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen (OVG LSA, Urteil vom 07. September 2000, 1 K 14/00, LKV 2001, 471 f.).
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