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VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04 HAL |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Halle, 22.08.2006 - 4 A 829/04
- VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04 HAL
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.03.1995 - 8 N 3.93
Anforderungen an die Bemessung von Entwässerungsgebühren - Vereinbarkeit von …
Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
Die Befugnis des Satzungsgebers zur Typisierung (BVerwG, Beschluss vom 28. März 1995, BVerwG 8 >N 3.93, NVwZ-RR 1995, 594) wird dabei überschritten, denn als Maßstab kann die versiegelte Fläche in qm dienen, ohne dass hierdurch ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entsteht. - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.07.1995 - 9 A 2251/93
Gebührenkalkulation; Ersetzung fehlerhafter Ansätze; Nachkalkulation; …
Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
Es ist insbesondere zulässig, den Gebührensatz mit einer nach Abschluss der Gebührenperiode aufgestellten Betriebsabrechnung zu rechtfertigen (vgl. OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 24. Juli 1995, 0 A 2251/93, NVwZ-RR 1996, 695). - OVG Sachsen-Anhalt, 07.09.2000 - 1 K 14/00
Voraussetzung der Vereinbarkeit einer satzungsrechtlichen …
Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
Eine Überschreitung des höchstzulässigen Kostenansatzes durch das Gebührenaufkommen von bis zu 3 % ist dabei noch als unerheblich anzusehen, es sei denn, diese Kostenüberschreitung beruht auf willkürlichen, d.h. bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen (OVG LSA, Urteil vom 07. September 2000, 1 K 14/00, LKV 2001, 471 f.). - OVG Sachsen-Anhalt, 09.10.2003 - 1 K 459/01
Verkündung durch Umlauf als Bekanntmachung; Gebühr für die Einleitung von …
Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
Hierbei ist rechtlich davon auszugehen, dass der Gebührensatz lediglich im Ergebnis den Anforderungen der einschlägigen Gebührenvorschriften entsprechen muss (OVG LSA, Urteil vom 09. Oktober 2003, 1 K 459/01). - VG Chemnitz, 22.05.2000 - 1 K 741/00
Auszug aus VG Halle, 12.12.2006 - 4 A 829/04
Eine Überschreitung des höchstzulässigen Kostenansatzes durch das Gebührenaufkommen von bis zu 3 % ist dabei noch als unerheblich anzusehen, es sei denn, diese Kostenüberschreitung beruht auf willkürlichen, d.h. bewusst oder schwer und offenkundig fehlerhaften Kostenansätzen (OVG LSA, Urteil vom 07. September 2000, 1 K 14/00, LKV 2001, 471 f.).